entschuldige mp376... :wink:
ahh mein lieblingsthema
1. jeder fahrzeughalter(der fahrer ist auch verantwortlich!) ist für die betriebssicherheit selbst verantwortlich, rechtlich kann man dem händler wohl nix
2. es steht alles in der ABE/Teilegutachten drin.
3. tieferlegungsfedern müssen nicht zwingend eingetragen werden, es gibt welche mit ABE und diese sind eintragungsfrei
gibts aber nur bei weit verbreiteten autos und gilt nur in verbindung mit serienteilen (vorallem räder!) oder mit denen die in der abe freigegeben wurden!
4. auf jede streuscheibe gehört ein prüfzeichen, check das aber nochmal
@mannheimer
ich denke nicht, dass du ne ABE zu den federn hast :wink:
du hast bestimmt ein teilegutachten und nur diese müssen eingetragen werden, abe´s können eingetragen werden, müssen sie aber nicht
@mp376
red mit denem händler und dann wist du wohl die strafe schlucken müssen :( :wink:
gruß klasse