Hallo,
auch wenn ich ein bisschen später schreibe, aber ich habe da wirklich die gleichen Erfahrungen gemacht, wie MArtin!
Da von eigenem Verschulden zu sprechen, halt ich ehrlich gesagt, für etwas übertrieben. Gut, wir hätten in die ABE gucken können, aber ich sag mal folgendes:
ich habe meinen Händler EXTRA diesbezüglich gefragt, ob die Federn und Felgen eingetragen werden müssen (beim Kauf) und er meinte auch wörtlich zu mir: "Nein das reicht aus, wenn die ABE im Auto vorhanden ist. Diese ist lediglich mitzuführen. Eingetragen wird es dann bei einem evtl. Verkauf bzw. Neu/Ummeldung".
Das war NICHT der gleiche Händler wie von MArtin, also schien es da wohl nicht so klar zu sein, welche Vorgehensweise hierfür notwendig ist.
Und wenn mein Händler mir das sagt, gehe ich eigentlich davon aus, dass ich mich auch auf die Aussage verlassen kann.
Schöne Grüße
Thomas
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