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Alt 23.11.2005, 22:29   #4
dierek
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Das ist richtig, es geht nur um den fehlenden Drei-Punkt-Gurt.
Da muss irgendwas anderes nicht stimmen, der Wagen darf auch mit Tieferlegung nicht permanent aufsetzten, zumindest wenn es die Orginale Tieferlegung ist.
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