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Alt 04.01.2006, 19:03   #11
MeisterPetz
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Die Wunschkennzeichen schon. Die muss man alle 10 Jahre neu beantragen und die 200Euro zahlen. Die normalen Kennzeichen hast du, solange du ein Auto hast, bzw. das Kennzeichen bei der Abmeldung nicht zurückgibst.

In A gibt es ein "Umkennzeichnung" nicht (mehr?). Ein anderes Kennzeichen bedeutet eine Abmeldung und Anmeldung, mit entsprechnder Eintragung im Typenschein und den entsprechenden Kosten.
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