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Alt 10.01.2006, 19:57   #9
lexxus
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DIESE FIRMA SCHREIBT FOLGENDES AUF IHRER WEBSITE -KLICK-

Für alle Frontbügel mit TÜV-Teilegutachten oder ABE, erlaubt die entsprechende Richtlinie des europ. Parlaments die Eintragung der starren Frontschutzbügel bis zum 25. August 2006 + 3-monatiger Übergangsfrist.






















grübel...wieder was Neues...

Winke LEX

Geändert von lexxus (10.01.2006 um 23:30 Uhr)
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