18.01.2006, 17:02
|
#24
|
Vielposter
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: 14822 Brück
Alter: 45
Beiträge: 4.368
|
Hallo,
Zitat:
Zitat von TBR
Bist du dir da wirklich sicher? Das handhabt jeder Hersteller anders, zum Teil auch der gleiche Hersteller in der Schweiz und in Deutschland verschieden. Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, denn auch so hat das kleine Auto noch über 400 kg Zuladung, das kann nicht zusätzlich zum Fahrer sein.
Grüße
Thomas
|
ja, bin ich. Zitat aus der StVZO §42:
Zitat:
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit vollständig gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern und Personenwagen zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
|
deshalb auch klar, warum das Leergewicht in der Schweiz anders sein kann, als in Deutschland.
Bis denne
Daniel
__________________
http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400
Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
|
|
|