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Alt 01.02.2006, 09:31   #16
Racemove
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Registriert seit: 25.12.2002
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vielleicht findest du ja einen tüver der das nach augenmaß abnimmt.
eigentlich illegal aber sowas soll schonmal vorgekommen sein.

eine 100% legale eintragung gibt es nur mit einer abe und prüfzeichen auf der leuchte oder einem gutachten, welches dir die uni in karlsruhe anfertigen kann.
so ein gutachten kann aber auch negativ ausfallen.

eine möglichkeit die aufälligkeit der leuchten zu mindern ist es die untere kammer rot zu lackieren. bzw. gab es die leuchten auch so zu kaufen.

sieht dann so aus.
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