So, hab auch etwas gestöbert:
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...0730/1_104.pdf
es sind sogar 40cm ab denen erst das Abblendlicht mitleuchten muß...
Die 25cm zum Boden sind Europanorm, in den deutschen Bestimmungen ist nichts zu der Anbauhöhe vermerkt. Ich habe meine auch eingetragen bekommen, die liegen bestimmt tiefer als 25cm (ich glaube es sind 16cm *ggg*) Zitat TÜV-Prüfer: "Wir sind ja schließlich in Deutschland, also prüfen wir auch nach deutschem Recht!" *ggg*
Gruß MArtin