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Alt 07.04.2006, 12:41   #13
dpsl
Gast
 
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Ich würde das nicht so locker sehen. Durch die Mitteilung des Händlers hast Du auf jeden Fall Kenntnis von der Veränderung des Kilometerstands erlangt und bist somit schon mal zumindest in der Nähe einer Beihilfe.

Überdies hat sich inzwischen die Gesetzgebung verändert und danach ist dann bereits das Verfälschen des km-Stands eine Straftat und nicht erst der Verkauf ohne Nennung des tatsächlichen Stands. Insofern würde ich nicht erst auf Ärger warten, sondern ernsthaft den Gang zu den Herren mit den grünen Mützen überdenken.

Viele Grüße
Peter
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