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Alt 07.04.2006, 15:08   #18
Kugel
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Wer hat an der Uhr gedreht? Ist es wirklich noch so "früh"?

Also:

Schuld ist eine frage der Moral nicht des (Straf-)Rechts.

Die Frage muss also lauten: Hat sich Rainer strafbar gemacht?

a) Durch das Wissen einer möglichen Manipulation durch den Händler bei Abschluß des Vertrages,
oder
b) durch das nicht Anzeigen des Betruges bei geeigneter Stelle.

Abgesehen von der Beweisführung - der Händler wird alles abstreiten , sowohl den Inhalt des Gesprächs, das Telefonat und sogar die Echtheit des Fotos (nach dem Motto: ist ein anderer Wagen...) - muß danoch der "Geschädigte" her! Und: Mußte Rainer diese Aussage eines seriösen Autohändlers - BITTE verzeiht mir: aber es klingt wie "der eingefleischte Vegetarier" - ernst nehmen?
Also a) minus = keine Strafbarkeit.
Und zu b) zum "Glück" gibt es keine Anzeigepflicht - bis auf ein paar "schwere" Verbrechen (gell Lexxus).

Verjährt wäre aber noch lange nix.

Und der ideelle Schaden der durch einen solchen Betrug entsteht ist, so weit ich weiß noch nicht vor einem Gericht in der BRD verhandelt worden - ist nicht so leicht wie in den USA mit dem Schadensersatz.

Moralisch haben ja einige Vorschreiber Rainer schon schön Unterdruck gesetzt - ist jetzt natürlich NUR meine persönliche Meinung.

Solange kein Geschädigter auftaucht, wird sich da auch nichts aufklären...

Der Kauf bei "privaten" Anbietern kann aber genau so gut nach Hinten los gehen, da haben auch einige ganz gehörige Mengen an krimineller Energie.


Gruß

Kugel
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