Dann verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, warum du den (Ver)Kaufvertrag ohne eingetragene KM Leistung unterschrieben hast. Du hast damit den Beweis erbracht, dass du mit der eingetragenen (falschen) KM Leistung einverstanden bist. Im Prinzip könnte, bei einer Reklamation des neuen Besitzers, der Händler sich voll auf deine Kosten abputzen, denn auf dem Vetrag mit den 51.00KM prangt deine Unterschrift. Da steht auch sicher was im Kleingedruckten, dass du für die Richtigkeit der Angaben haftest.
Leute, seit vorsichtig damit, was ihr unterschreibt. Das ist rechtskräftig.
|