Auch hier ist die Theorie dee Strafrechtslehr grau.
Man kann hier subsumieren bis die Schwarte kracht - ich bleibe dabei: strafrechtlich liegt hier nichst gegen den "Threaderöffner" vor - also wenn das Anstiftung gewesen wäre, wurden das für manch einen Beitrag im Forum auch gelten (ich meine u.a. die Sache mit den Ventilgnupsis).
Die Frage was ist konkret zu tun?
Der Herr A. geht am Montag zu Gendamerie und sagt: "Der Händler X hat an dem Tacho eines D. S. manipuliert, ich kann es nicht beweisen, ist aber so."
Der Gendarm Y sagt dann: " Das haben wir uns schon gedacht, schönen Tag noch."
Wenn jetzt aber die politische Vorgabe an die Staatsanwaltschaft in Ö. besteht, ganz vehement gegen Betrüger im gewerbsmäßigen Autohandel vorzugehen, könnte es sein das der Herr Gendarm Y. sagt: "Kommen Sie doch mal her, das protokollieren wir."
Und Schluß.
LG
Kugel
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