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Alt 12.04.2006, 22:22   #14
Rainer
Gast
 
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Also die Rechtslage ist an sich "etwas schwammig". Zum einen heißt es da dass der "Beirat für Historische Fahrzeuge" da ist Fahrzeuge die zwar schon über 30 Jahre alt sind, aber die noch nicht in dieser Liste drinnen sind einzutragen auf anfrage.
UND es besteht die Möglichkeit "in besonderen Fällen" diesen Beirat auch anzurufen um ein Auto dass noch nicht 30 Jahre alt ist trotzdem in diese Liste aufzunehmen, wenn das Auto was besonderes ist.

Schau dir mal den Anhang an....
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Protokoll_Dezember_2004_2.pdf (123,9 KB, 2x aufgerufen)
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