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Alt 24.04.2006, 16:51   #1
Rainer
Gast
 
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Standard Daihatsu Charade G10 IST ERHALTENSWÜRDIG in Österreich!!! :)

JEAAAAAAAAAAAAAAA ICH KANNS euch gar nicht sagen WIE sehr ich mich freue!!!

Der Charade G10 WIRD aufgenommen in die approbierte Liste der historischen Fahrzeuge!!!!! Das heißt es können aus allen Ländern der Welt G10's nach Österreich kommen, sie brauchen KEINE Österreichischen Papiere zu haben solange sie vor 1980 zugelassen wurden das erste mal!!!

juhuuuuuuuuuuuuuuuuu


Hier noch das e-mail von Herrn Dipl. Ing. Dieter Karl




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Dieter KARL [mailtoieter.KARL@bmvit.gv.at]
Gesendet: Montag, 24. April 2006 15:14
An: Adam, Rainer
Cc: Wilhelm KAST
Betreff: Antw: Re: Aufnahme eines Fahrzeuges in die Liste für Histori sc he K raftfahrzeuge

Sehr geehrter Herr Adam!

Die approbierte Liste der Historischen Fahrzeuge ist entstanden, um eine Genehmigungsmöglichkeit in Österreich zu schaffen für Oldtimer, die importiert wurden und den zum Zeitpunkt des Imports geltenden Bestimmungen nicht entsprechen. Diese Liste ist Teil der rechlichen Grundlage für den Betrieb eines Oldtimers in Österreich, der nicht von Geburt an in Österreich zugelassen war.

Die Liste besteht aus einer Aufzählung von Fahrzeugtypen und bezieht sich nicht auf spezielle Fahrzeuge und deren Halter. Es handelt sich also um KEIN Register der in Österreich fahrenden Oldtimer und deren Besitzer.

Ihr spezielles Fahrzeug geht daher auch nicht in die Liste ein, deshalb macht es nichts, dass es noch nicht fertiggestellt ist.

Für das Erlangen einer Ausnahmegenehmigung für ein historisches Fahrzeug ist es eine Voraussetzung zum Zeitpunkt der Genehmigung Mitglied in einem Veteranenklub zu sein. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Besitzer wirklich das Interesse der Erhaltungswürdigkeit vorhanden ist und nicht der Handel mit hist. Fahrzeugen.

Ja, Einzelfälle können dem Beirat zur entscheidung vorgelegt werden. Bei diesem Punkt geht es um Fahrzeuge, die altersmäßig den Bestimmungen entsprechen, jedoch noch nicht in der Liste aufgenommen wurden. Die derzeitige Altersgrenze von 1980 und älter bleibt unabhängig als Kriterium bestehen.
Das heißt es können Fahrzeuge, die noch nicht 30 Jahre alt sind aufgenommen werden, jedoch muß deren Baujahr 1980 oder früher sein.

Falls es den Charade G10 in Ihrer Version schon 1980 gegeben haben sollte, wäre ein Antrag auch vom Zeitpunkt passend.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter KARL
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