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Alt 26.04.2006, 22:13   #7
K3-VET
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Hallo,

1. bei einem Haftpflichtschaden hast du freie Wahl des Gutachters.
2. ein HP-Schaden wird bis 30 % über dem Autowert bezahlt. (130%-Regelung)
3. sollte der Schaden noch höher sein, bekommst du den Schaden abzüglich der Umsatzsteuer bezahlt. Investierst du dann in neue Teile (evtl auch gebrauchte), dann bekommste die Umsatzsteuer auch gezahlt.
4. erkundige dich nach der Wertminderung für das Auto. Kann sein, dass es schon zu alt ist, aber fragen kostet ja nix. (Die Wertminderung ist quasi ein Ausgleich zu den zu erwarteten Minderverkaufspreis im Falle eines Verkaufs - ist dann halt ein Unfallwagen.
5. dir steht ein Mietwagen zu - eine Klasse niedriger als der G200. Achte dabei auf die Konditionen der Vermietung - setzen die zuviel an, kann die Versicherung sich die zuviel berechete Differenz zurückholen - von dir versteht sich.

Mehr fällt mir gerade nicht ein.


Bis denne

Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT,
dazu noch Mondeo MK3 2,2 TDCI, Seat Ibiza 6L 1,9 TDI ASZ, Tiguan BiTurbo AT, Tiguan TDI Schalter
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