Wenn die Lampe leuchtet, wie schon gesagt, Zeugen bemühen, Fahrzeug zum Händler und auf Reperatur bestehen !
Der Händler hat die Pflicht nachzubessern !
Immer sachlich bleiben und auch einhaltbare Fristen (1-3 Tage falls er sich informieren muss) setzen !
Ansonsten würde ich das Auto (so sehr es auch schmerzt) zurückgeben, denn wenn die MIL Lampe leuchtet kann man nicht fahren (mögliche Folgeschäden).
Ich kenne mich mit Sachmängeln nach dem BGB ein wenig aus, wie schon gesagt der Händler hat die Pflicht nachzubessern, wenn er endgültig verweigert oder Fristen nicht einhält, ist eine Rückabwicklung des Vertrags möglich (das wäre für den Händler wohl das schlimmste).
Rechtsberatung gebe ich nicht, wendet euch wie GasiGert schreibt an wwww.kfzschiedsstelle.de oder ähnliche Beratungsstellen.
Lasst euch nicht abwimmeln, ihr seid im Recht, besteht also darauf !
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