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Alt 06.07.2006, 07:39   #10
Rainer
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Es gibt übrigens auch ausnahmen vom Tagfahrlicht.

Und zwar geht es dabei um "histroische Kraftfahrzeuge".

Solche die nie eine Lichtanlage drauf hatten die müssen auch in zukunft keine nachträglich einbauen lassen. Und für alle anderen historischen Kraftfahrzeuge (wie z.B. ein Daihatsu Charade G10 ) da darf man auch Tagfahrleuchten montieren die mit LED's leuchten (was bei allen anderen verboten ist) und diese Lampen müssen 1. kein E-Prüfzeichen haben und 2. muß die Lichtstärke nur "in etwa" die gleiche sein wie mit einerm Lampe. :)

Hier der Gesetzeserlass dazu:



Erlass GZ.BMVIT-179.340/0008/ST4/2005 vom 27.12.2005 hilft !
Historische Kraftfahrzeuge die bereits bewilligt sind (EG vorhanden) und bei denen keine elektrische Beleuchtungseinrichtungen vorgesehen sind, bedürfen auch keinerlei Einrichtungen zum Betrieb von Tagfahrlicht. Weitere neue solche Bescheide (EG) werden jedoch in Zukunft nicht mehr ausgestellt.

Alle anderen historischen Kraftfahrzeuge also solche die „normales elektrisches Licht“ an Bord haben, müssen auch mit Tagfahrlicht in Österreich nunmehr unterwegs sein, dh. in der Praxis Abblendlicht verwenden.

Sollten jedoch eigene Tagfahrleuchten verwendet werden so genügen solche die „ in etwa Wirkung“ (wörtlicher Erlasstext) der jeweiligen ECE Regelung erfüllen. Ein Prüfzeichen ist für solche Leuchten nicht erforderlich !


Dies ermöglicht z.B. auch die Verwendung von Leuchtdioden (LED) als Leuchtmittel, was die technisch beste (sanfteste) Lösung darstellt, die sowohl historisches Erscheinungsbild als auch historische Elektrotechnik nicht gefährdet.




PS: mit "EG" ist eine "Einzelgenehmigung" gemeint (=ein eigens für DIESES Fahrzeug angefertigter Fahrzeugbrief)
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