Wenn du eine abnahme-/eintragungspflichtige Änderung an deinem Fahrzeug vorgenommen hast, mußt du den Wagen beim TÜV vorführen. Dort wird dann begutachtet, ob ob die Änderungen ordentlich gemacht sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Zahlen mußt du direkt beim TÜV. Die Lippen sind ein "19er" (Paragraph 19 der StVZO) und kosten rund 40€.
Gruß MArtin
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