Beim 13-poligen hast Du noch eine Dauerplus-Leitung, den geschalteten Nebelleuchtenanschluß, den Rückfahrscheinwerfer, extra Ladeleitung und extra Masse.
Es kommt drauf an, was Du vorhast. Wenn Du Dir eine AHK nachrüsten willst, kommt es darauf an, wann Dein Wagen erstmals zugelassen ist. Nachmeiner Kenntnis (habe ja auch vor einem Jahr nachgerüstet und mich informiert) hast Du manchmal keine Wahl, welche Steckdose Du installierst.
Auch ich musste eine 13-polige installieren, obwohl ich nie einen Wohnanhänger (und damit eine Ladeleitung und Dauerplus) benötige.
Ich wollte nur nen simplen Fahrrad-Heckträger anbauen, aber 13-polig wollte der TÜV trotzdem sehen.
Fahrzeug Erstzulassung vor dem 01.01.87:
7-polige Dose reicht aus. Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer müssen NICHT angeschlossen sein.
Fahrzeug Zulassung ab 01.01.87 bis 31.12.90: Rückfahrscheinwerfer muss belegt sein. D.h. 7-polige Dose erlaubt (hier verzichtet man zugunsten des Rückfahrscheinwerfers auf Dauerplus an der Dose). Zu dem Zeitpunkt der Erstzulassung am Fahrzeug nicht vorgeschriebene Leuchten, die aber freiwillig nachinstalliert wurden, brauchen am Hänger nicht widerholt zu werden, und somit auch nicht an der Dose aufgelegt werden.
Fahrzeug Zulassung ab 01.01.1991: Alle Leuchten müssen betriebsbereit sein. Die serienmässig am Fahrzeug vorhandene (ab 1991 eben...) Nebelschlußleuchte muss durch die geschaltete Dose bei Anschließen des Hängers abgeschlatet werden und die am Hänger muss angehen. (hier kommt fast nur eine 13-polige Dose mit Abschaltkontakt in Frage)
Wenn Du einen Fahrrad-Heckträger benutzen willst, ist das eine sog. Fahrzeugverlängerung und Du brauchst einen Rückfahrscheinwerfer und eine geschlatete Nebelleuchte --> somit eine 13-polige Dose.
KOntakte 13-polig:
Nebel KFZ
Nebel Anhänger
Masse
Blinker rechts/ links
Schlußleuchte rechts
Bremsleuchte
Schlußleuchte links
Rückfahrleuchte
Dauerplus Anhänger
Ladeleitung
Masse für Ladeleitung
1*frei
Masse für Dauerplus
David
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