Zitat:
Zitat von jjwille
Gestern habe ich gesehen, dass der Händler in Dortmund einen Copen als Vorführer neu zugelassen hat.
.....
Und nu' kommt's:
Da hat er doch tatsächlich ein einzeiliges 53'er Schild montiert. Damit es passt, hat er einfach die unteren Ecken abgeschnitten...
Mal abgesehen, dass es sich hier um die mutwillige Beschädigung einer offiziellen Urkunde handelt, was glaube ich nicht mehr als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird, sieht die Lösung zu komisch aus.
Halt wie gewollt und doch nicht gekonnt.
|
Meinst Du G. am Fredenbaum ? Eigentlich merkwürdig,er hat sich doch per Gutachten vom TüV für "seine" Copens bestätigen lassen, dass hinten nur Leichtkraftschilder passen. Sein erster Linkslenker-Vorführer hatte auch so ein Schild.
Das Umknicken oder Abschneiden von Ecken kommt einer Unglütigmachung gleich. Bei allen Copen ohne die angewinkelte Rückplatte passt kein Backblech - Punkt. Entweder 230 x150 oder 410x110. Alle anderen Entscheidungen der Zulassungsstelle kann man retoure gehen lassen. Und sollte der Sachbearbeiter einen dazu auffordern, das Kennzeichen entsprechend zu verändern, ist das ein Fall für den Dienststellenleiter !