Richtig,
es sei denn ........... es hat schonmal ein Felgenhersteller für dich gemacht
Hat man ein Gutachten, in dem diese Reifengröße auf der Felge zugelassen ist und keine Tachoangleichung erforderlich ist, hat der Felgenhersteller selbst schonmal eine Prüfung dieser Reifengröße aufm Cuore machen lassen und gesehen, dass der Tacho doch so "ungenau" ist, dass das ganze noch passend ist.
Gruß,
Nesti