Sorry, dass es etwas gedauert hat, aber ich bin momentan im Typisierungsstress!!!
In Österreich ist es mit einer Erhöhung der Spurweite nach der aktuellen Gesetzeslage leider nicht so einfach. Zulässig ist an der Vorderachse eine Erhöhung der Spurweite von ca. 2,5 %. Da hilft es mir leider auch nicht, dass 1994 eine Spurweite von 1490mm typisiert wurde.
Neue Felgen bedeuten eine neuerliche Begutachtung und daher gilt die aktuelle Gesetzeslage.
Zu den Kerscher Carmona Felgen: die Felgen selbst haben eine ET von 15mm - zusätzlich sind die Spurverbreiterungen verbaut, die beim Flash-Bausatz enthalten waren. Daraus ergibt sich eine effektive ET von -5 und eine Spurweite von 148? mm - diese liegt also innerhalb der 1994 typisierten Werte.
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist eine Typisierung in dieser Form aber nicht möglich (die Erweiterung gegenüber der Serie liegt weit über 2,5 %).
Aufgrund des Gutachtens von Auchter & Beck für die 9x15 - Felgen (ET 3mm) hat mir der Zivilgutachter zugesichert, dass ET 3 typisierbar ist. Es kann also eine Spurverbreitzerung von 12mm (SCC) je Seite verwendet werden.
Sollte einer Erweiterung der Spurweite über diese Werte hinaus angestrebt werden, so gestaltet sich die Typisierung weit schwieriger. Es muss von einem Sachverständigen ein Fahrtest durchgeführt werden. Dazu ist die Anmietung einer geeigneten Teststrecke notwendig und der Sachverständige muss/will das Auto ca. 1 Stunde über die Teststrecke prügeln um alle möglichen Fahrsituationen testen zu können.
Das ist mit erheblichen Kosten verbunden, es gibt keinerlei Garantie auf ein positives Gutachten und in mir streubt sich alles dagegen, dass ein 70 jähriger Passatfahrer meinen Daihatsu quält. Deshalb werde ich mich mit einer ET von 3mm begnügen und somit so legal wie möglich unterwegs sein.
Sollte jemand eine Kopie des Gutachtens benötigen, einfach bei mir melden!!!
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