Nö, Mitschuld wird man dem Vordermann nicht anhängen können. Ist im Allgemeinen bei Auffahrunfällen kaum möglich, ausser man kann beweisen, dass der Unfall provoziert wurde, also grundloses, hartes Bremsen auf offener Strecke.
Wichtig, ausser der eigenen Gesundheit, ist auch, dass der Fahrer/Insassen des anderen PKW nichts abbekommen hat. Sonst hat man eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals, deren Grad sich an der Schwere der Verletzung richtet.
Die Kasko übernimmt jetzt den Zeitwert des Autos. Etwaige andere Kosten, wie zB Mietauto, müssen gesondert in der Polizze aufgeführt sein. Normalerweise ist das Ganze trotzdem ein Verlustgeschäft, da allfällige Kosten, wie Ab/Anmeldung, Leasinggebühren, falls zutreffend, üblicherweise nicht übernommen werden. Natürlich ist auch beim Zeitwert gerade bei so neuen Autos ein ordentlicher Verlust zu erwarten.
Geändert von MeisterPetz (23.10.2006 um 22:53 Uhr)
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