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Alt 24.10.2006, 13:53   #28
Sterntaler
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Zitat:
Zitat von MeisterPetz
Wichtig, ausser der eigenen Gesundheit, ist auch, dass der Fahrer/Insassen des anderen PKW nichts abbekommen hat. Sonst hat man eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals, deren Grad sich an der Schwere der Verletzung richtet.
Oja das kann richtig nervig werden, besonders weil man dann im Führungszeugnis wegen Körperverletztung geführt wird, wie die Körperverletztung zustande gekommenist ist dabei egal!!! Es wird also kein Untershied gemacht ob ich einen mit dem Messer verletzte oder ihm hinten raufgesemmelt bin. Und das kann viel teurer Konsequenzen haben als der Sachschden, zumal DAS nicht versichert ist. Ich habe in der Hinsicht schon sehr böse erfahrungen machen dürfen :(.
Jan
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Endlich wieder ÜRF fahren--> Mein Neuer: Gelber Turbo ÜRF mit Handschaltung und Panoramadach :).

Geändert von Rainer (24.10.2006 um 14:43 Uhr)
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