Schmerzensgelder, Behandlungskosten etc. werden von der normalen Haftpflicht übernommen, allerdings behält sich die Versicherung üblicherweise Regressforderungen vor, falls grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Etwaige Folgeschäden oder Behinderungen etc. werden in der Regel dann privat eingeklagt und man haftet mit dem Privatvermögen. Natürlich wird das dann in Gerichtsverhandlungen geklärt.
Falls man jemanden niedersticht, um dabei zu bleiben, übernimmt natürlich niemand die Haftung und man haftet gleich selber. Natürlich auch, wenn man einen absichtlich umfährt.
Geändert von MeisterPetz (24.10.2006 um 19:23 Uhr)
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