Das mag ja alles sein, und von den Versicherungen so gehandhabt werden (die versuchen sich immer, irgendwie rauszudrehen, also muss man halt vor Gericht ziehen), aber Tatsache ist, dass der Hinterherfahrende einen entsprechenden Abstand einzuhalten hat, und dem Verkehrsgeschehen aufmerksam zu folgen hat. Das steht, wenn ich mich noch recht erinnere

, in der StVo. Würde mich sehr wundern, wenn das in D anders wäre.
Da es Dierek ja auch gesundheitlich ziemlich erwischt hat, gehe ich davon aus, dass der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde. Dabei wurde auch der gesundheitliche Zustand beider Fahrer festgestellt. Man braucht sich also nichts unterstellen lassen, da das alles amtlich aufliegt.
Möglicherweise kann ein gewiefter Anwalt (= Winkeladvokat) eine Teilschuld für den Vordermann konstruieren. Allerdings wird sich das lange hinziehen und einen ungewissen Augang haben. Ich würde, in der Situation des Vordermannes, bis aufs Letzte streiten, schon alleine, weil ich mir nicht einreden lasse, dass ich in Gefahrensituationen keine Notbremsung durchführen darf, nur weil der hinter mir Fahrende zu knapp auffährt, oder unaufmerksam ist.