Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.10.2006, 06:57   #25
Caromaniac
Vielposter
 
Benutzerbild von Caromaniac
 
Registriert seit: 13.11.2003
Ort: Immenstadt i. Allgäu
Beiträge: 2.988
Themenstarter
Standard

So die Damen es gibt Neuigkeiten, und zwar hab ich n hübschen Brief erhalten darin steht das ich mein Auto bis 7. Nov beim TÜV vorführen muss.

Nur... steht da n bissi mehr... nämlich!!!

Folgende Mängel wurden festgestellt:
- neues Bremspedal
- Rifflblech im Fußbereich
- geänderter Schaltknauf

Geht das so einfach... Dürfen die das einfach so hinzufügen?! Ich men auf der Mängelkarte stand ja nichts vom Schaltknauf.

Das ganze beruht auf diesem feinen Paragaphen §17 Abs.3 Nr. 1 der StVZO

Der lautet:
Zitat:

§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung.

(3) Besteht Anlaß zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen

1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht

Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
__________________
Liebe Grüße Caro

Caromaniac ist offline   Mit Zitat antworten