So die Damen es gibt Neuigkeiten, und zwar hab ich n hübschen Brief erhalten darin steht das ich mein Auto bis 7. Nov beim TÜV vorführen muss.
Nur... steht da n bissi mehr... nämlich!!!
Folgende Mängel wurden festgestellt:
- neues Bremspedal
- Rifflblech im Fußbereich
- geänderter Schaltknauf
Geht das so einfach... Dürfen die das einfach so hinzufügen?! Ich men auf der Mängelkarte stand ja nichts vom Schaltknauf.
Das ganze beruht auf diesem feinen Paragaphen §17 Abs.3 Nr. 1 der StVZO
Der lautet:
Zitat:
§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung.
(3) Besteht Anlaß zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen
1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht
Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
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