Also soweit ich weiss, dürfen die dir die Karre komplett zerlegen, WENN sie einen konkreten Verdacht haben, der für eine Durchsuchung ausreicht....
Man ist wohl auch nicht verpflichtet, seinen kofferaum zu öffnen, oder aus dem Wagen auszusteigen, etc.. Da gibts sooo viele Gerüchte.. aber inwiefern die jetzt stimmen?? Keine Ahnung....
__________________
mfg
Daniel
----------------------------------------------------
Mein kleiner gelber:
Cuore L701
Baujahr 2000
60.000 km
|