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Alt 30.03.2007, 22:27   #9
K3-VET
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Hallo,

na ein Glück haben YRV-Besitzer solche Probleme nicht. Soll ein YRV die GTti-Hutze bekommen, dann kann man sich einfach eine bestellen und die mittels Loch in der Motorhaube einbauen.

Warum? Würde meine GTti-Haube kaputt gehen, könnte DD mir keine Hutzenhaube besorgen, sondern würde mir (bzw. der Werkstatt) eine neue Haube und dazu eine Hutze schicken. Die Werkstatt würde sie dann selber einbauen müssen. Und das braucht dann natürlich auch nicht eingetragen zu werden.
Hätte ich nun einen "normalen" YRV, dann bräuchte ich die dann logischerweise auch nicht eintragen lassen. Das würde nämlich gegen das GG Art 3 (3) verstoßen :)


Bis denne

Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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