Steht aber auch drin:
Zitat:
"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".
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Hab aber mittlerweile nochmal was dazu gefunden, und zwar gab es sogar ein OLG Urteil, in dem festgestellt wurde, dass es zulässig ist. Mittlerweile gab es aber eine Gesetztesänderung die da sagt:
Zitat:
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
(...)
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Also eindeutig, dass es mittlerweile nicht mehr erlaubt ist. Es war aber eben definitv mal erlaubt, so falsch lag mein Cousin da also nicht.