Das ist Blödsinn. Du als Privatperson bekommst den Schaden mit USt. abgegolten (musst sie ja auch zahlen, wenn dir der Händler die Rechnung stellt). Trittst du deine Ansprüche an den Händler ab, bekommt er von der Versicherung die Steuer abgezogen, weil er ja eine Firma ist/hat.
Natürlich kostet dem Händler nicht das Gleiche, was er dir bzw. der Versicherung verrechnet, wenn er das Auto reparieren lässt. Der lässt das vom Lehrhaxen nach Dienst zusammenflicken und es kostet ihn natürlich weder die Arbeitszeit (die Arbeiter bekommen als Stundenlohn ja auch nicht die 60Euro + Ust., die du bei einer Reparatur zahlst, noch die Ersatzteile, weil er die ja sonst mit Gewinn verkauft.
Der Gewinn des Händlers kommt dann voll aus dem Verkauf des wieder zusammengeflickten Autos, das er natürlich zum normalen Händlerverkaufspreis verkauft (dann war der Unfall plötzlich nur ein Parkrempler und die neu lackierte Stossstange wird als Plus geführt). Wenn du mit dem reparierten Auto zum Eintausch kommst, wars natürlich knapp am Totalschaden vorbei und es wird dir dementsprechend abgerissen.
Deswegen, weil für den Händler, wenn du das Auto gleich eintauscht und deine Ansprüche an ihn abtrittst und er im Gesamten mehr Gewinn macht, als wenn er dir das Auto repariert, wird er dir mehr entgegenkommen. Wenn du vorhast, das Auto in 2-3 Jahren zu verkaufen, mach es jetzt. Wenn du noch 10 Jahre damit fahren willst, lass es richten.
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lg,
Peter
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