Zitat:
Zitat von chilliwilli-spandau
In diesem von Caro geschilderten Fall springt die Kfz.-Haftpflicht nicht ein.
Diese zahlt nur, wenn ein Schaden aus dem Betrieb eines Fz. entsteht.
Hier befand sich das Fz. im ruhenden Verkehr, die Frau konnte die Tür auf Grund
der Witterungsumstände nicht festhalten, klarer Fall für Privathaftpflicht.
Eigentlich sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben!!
Kannste glauben - chilliwilli
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Eigentlich hast du recht ... stimmt schon !
Aber da gibt es doch Abstufungen :
Wenn mir der Einkaufswagen aus der Hand rutscht und in ein Auto, dann zahlt die private Haftpflicht.
Wenn ich allerdings gerade den Schlüssel rausgekramt habe und der Einkaufswagen mir beim Aufschließen meines Autos entflieht, dann ist doch bereits die KFZ-Haftpflicht zuständig.
Das Einsteigen zählt doch wohl schon zum Betrieb des Fahrzeugs !?
So habe ich das in Erinnerung.