Das ist nicht ganz so.
kiter hat recht, mit der Lichtdurchlässigkeit, was dann abhängig vom Prüfer ist. Ist aber bei einer Lasierung nicht so das Problem, da eine Lasierung fast alles durchlässt.
Eine Gefälligkeitseintragung wäre das nicht, natürlich muss er sie auch erst prüfen.
Ich habe nur von "meinem" Tüv-Mann geredet, nicht weil ich ihn kenne, sondern weils hier in der Umgebung die nähste Tüv-Stelle ist.
Dass Polizisten Eintragungen über den Haufen werfen können ist klar.
Aber natürlich kann man lasierte Rückleuchten eintragen lasse und legal.
Es macht keinen Unterschied, ob du dir fertig getönte oder lasierte von einem großen Hersteller kaufst oder sie lasieren lässt und abnehmen.
Ich bekam die Auskunft, dass dafür kein Gutachten erstellt werden muss.
Da es sich um die lasierten Orginalleuchten handelt, und von der Bauform nichts verändert wurde (z.B. gekürzt) fallen hier nur die Kosten einer normalen Eintragung an
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