Nur zur Info....
Die Beleuchtungseinrichtung wird vom Hersteller komplett inkl. Leuchtmittel zur Abnahme / für die Erteilung einer E-Nummer "abgegeben". Bei einer Veränderung (auch der Leuchtmittel) erlischt diese Betriebserlaubnis.
Wenn der TÜV das einträgt und die Bullen nix sagen, liegt es bei letzteren meist daran, daß sie Daihatsu nicht aus dem ff kennen;-)
Bevor das gemeker wieder los geht - ich bin bis vor kurzem auch mit nicht gaaaanz vorschriftsmäßiger Beleuchtung rumgefahren; doch leider sind die Birnchen (H4 120/90W) nach 4 Jahren defekt und der Norwegen-/Spanienurlaub noch weit...
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Die Zeit ist nicht mehr fern, wo ein Toaster intelligenter sein wird, als manches Familienmitglied.
Eilli Wagenbach
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