Ich gehe mal davon aus, daß Du Dir den Kilometerstand hast bestätigen lassen, das sollte die Grundvoraussetzung sein.
Ich würd erst mal Daihatsu Deutschland zu befragen, wie die ihre "Neufahrzeuge" definieren und mit der Antwort dann dem Händler auf die Latschen gehen.
Und wenn Dir der Händler krumm kommt, übergib die Sache einem Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung ist immer gut!!!)
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Curt
Daihatsu---- da weiß man was man hat, Guddnabend!
Geändert von Ohmann (28.05.2007 um 15:00 Uhr)
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