Zitat:
Zitat von Ohmann
Ich würd erst mal Daihatsu Deutschland zu befragen, wie die ihre "Neufahrzeuge" definieren und mit der Antwort dann dem Händler auf die Latschen gehen.
Und wenn Dir der Händler krumm kommt, übergib die Sache einem Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung ist immer gut!!!)
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wie DD das definiert ist nicht von Bedeutung, es gibt eine allgemein Lautende Definition. Hier zu gibt es auch entsprechende Urteile, also warum einen Prozess anstreben und Kosten verursachen.
@Silver82
So bedauerlich das ganze auch ist, versuche das ganze in Ruhe mit dem Händler zu besprechen und hoffe auf Kulanz. Evtl. kannst du so etwas machen (kostenfreie Inspektionen, Zubehör sobald verfügbar, oder was auch immer).
Wichtiger in diesem Zusammenhang ist, das am oder im Fahrzeug keine Beschädigungen bestehen (Abriebspuren, Beulen, Kratzer etc.) Nur dan könnte die Möglichkeit eines Rücktritts bestehen.
Habe bereits einen Link erwähnt.
http://www.anwalt.tv/redaktion/ratge...t_als_neuwagen
Ansonsten freut Euch lieber über den schönen Nachwuchs und habt viel Spaß damit.