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Alt 11.06.2007, 22:19   #10
bastelbaer
Ehrenuser † 05.11.2007
 
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Sehe ich auch so, (besonders Mike´s letzter Satz...) :)

Der Lieferzeitpunkt ist nun mal nicht fix, sondern ein voraussichtlicher, unverbindlicher Liefertermin und als solchen sollte man ihn auch sehen.
Das ist bei keinem Möbelkauf anders, dort wird auch so gut wie kein Verkäufer sich auf einen genauen Tag bei Bestellware einlassen.
Zurücktreten vom Kaufvertrag geht aus diesem Grund auch nicht, erst eine erhebliche Überschreitung des gesetzten unverbindlichen Liefertermins und vorherige ausreichende Fristsetzung sowie Erläuterung der Forlgen, wenn nicht innerhalb der gesetzten Frist geliefert wird. Und reelle Fristen sind dann eben so lang, und der Kampf mit Händler und seinem Aanwalt dauert auch lang und kostet Zeit und Nerven, bis dahin steht euer Auto schon in burgunderrot vor der Tür und wartet auf Euch.....
Also nicht aufregen sondern einfach freuen, ein geiles Auto braucht eben seine Zeit :)

(und Daihatsu ist nicht die erste Marke, bei der irgendwas dazwischenkommt, seien es "plötzliche" Werksferien, Streik oder Schnupfen beim Vorstand)

Ich kann Euern Ärger natürlich trotzdem gut verstehen....

David
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