Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.08.2007, 14:20   #24
K3-VET
Vielposter
 
Benutzerbild von K3-VET
 
Registriert seit: 16.11.2003
Ort: 14822 Brück
Alter: 46
Beiträge: 4.369
Standard

Hallo,

@Peter: zumindest in Dtl ists so, dass ein kleines Kind für sein (falschens) Handeln nicht verantwortlich gemacht werden kann. Bis 6 Jahre oder sowas. Und Geld bekommt man von den Eltern nur dann, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Bsp: Geht eine Mutter mit ihrem Kind auf dem Gehweg spazieren, so gleich dran Autos stehen, kommt das Kind samt Fahrrad oder ähnlichem an jedem Auto vorbei, die Mutter läuft kurz hinter ihrem Kind, und kommt das Kind dann doch mal an ein Auto dran, ist das keine Verletzung der Aufsichtspflicht und der Eigentümer des Autos ist der Dumme. Ist für die Eltern im Einzelfall sicher ne gute Lösung (ich habe auch 2 kleine Kinder - die aber noch kein Auto auf dem Gewissen haben!!) für den Autobesitzer ists immer ärgerlich.


Bis denne

Daniel
__________________
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT,
dazu noch Mondeo MK3 2,2 TDCI, Seat Ibiza 6L 1,9 TDI ASZ, Tiguan BiTurbo AT, Tiguan TDI Schalter
K3-VET ist offline   Mit Zitat antworten