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Alt 12.08.2007, 23:28   #4
MaDDoGSlim
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Was in Österreich vor geht in Hinblick auf TFL ist mir schleierhaft - NSW als TFL nur in Verbindung mit Standlicht und nur, wenn diese Original sind*kopfkratz*
Dafür ist die Variante mit Leuchtstärkenreduktion verboten.

In Deutschland sehe ich dafür gar nicht mehr durch. NSW gar nicht; Abblendlicht als TFL mit Leuchtstärkenreduktion bzw. degimmtem Abblendlicht innerhalb der EU-Richtlinie nun wohl auch nimmer (hat aber der TÜV vor kurzem bei einem Kumpel noch eingetragen) und was mit der speziellen/modifizierten Fahrtlichtschaltung ist (keine Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungslichter, Tacho-/Instrumentenbeleuchtung) weiß nur der Wind;-)

Ich bin gespannt, wie ein Flitzebogen, was da rauskommt...
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Die Zeit ist nicht mehr fern, wo ein Toaster intelligenter sein wird, als manches Familienmitglied.

Eilli Wagenbach

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