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Zitat von bbflex
Hallo ,
es gibt bereits eine Steuerbefreiung bis 2015 und ein Mehrverbrauch ist nicht immer der Fall nur bei manchen Herstellern.
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Steuerbefreiung bis 2015 - Asche auf mein Haupt. Manche behaupten ja, daß die Befreiung noch bis 2020 gilt:gaga:
Sorry, aber technisch muß ein Mehrverbrauch drin sein (bei gleicher Leistung), da der Heizwert bei Bioethanol ca. 27 MJ/l, bei Super ca. 32 MJ/l und bei LPG ca. 24 MJ/l ist. Der Vorteil bei Ethanol ist die höhere Klopffestigkeit - Ähnlich wie bei Methanol (und LPG),welcher ja im Motorsport gern bei aufgeladenen Fahrzeugen verwendet wird. Dieser verbrennt aber mit blauer, fast unsichtbarer Flamme; kann dafür aber mit Wasser gelöscht werden...
Thema Qualität und Funktion bei LPG:
Die Prinz-Anlagen, welche ja als das "Non Plus Ultra" gelten sind leider richtige Säufer vor dem Herren.
Ich kenne nur die Diskussion Mehrkosten/Aufpreis für FlexiFuel gegen Mehrverbrauch aus der "Volvo-Ecke". Aber man kann sich ja das grüne Blatt dran bammeln und es als Umweltschutz verkaufen- was ja für der CO²-Emissionen stimmt.