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Alt 16.10.2007, 18:51   #7
MeisterPetz
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Zitat von Sterntaler Beitrag anzeigen
Die Richtlinie gibt es greift aber nur bei Neufahrzeugen. Diese Richtlinie besagt aber auch nur das der Lampenwechsel mit BORDWERKZEUG durchführbar sein muss. Wenn man mit dem Bordwerkzeug die Stoßstange abbekommt und den Kotflügel wäre diese Richtlinie erfüllt.
Jan
Eine heute bestellter/gekaufter Copen wäre demnach kein Neuwagen? Worauf bezieht sich das Stichdatum dann?

Mit dem mitgelieferten Bordwerkzeug kannst du gar nichts abnehmen. Nicht mal den Reifen, auch wenn das dafür vorgesehen wäre.
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lg,
Peter
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