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			Im Fahrzeugbrief steht beim L251 irgendetwas über eine allgemeine Betriebserlaubnis, die am 18.12.2002 erteilt wurde, und mit der mein Cuore nach Spalte A übereinstimmt.
 Auf diese allgemeine Betriebserlaubnis könnte sich auch das mit den Birnen beziehen - alle Fahrzeuge eines Typs, der nach 2007 diese AGB bekommen hat, müssten diese Richtlinie demnach erfüllen.
 
 Bei der Euro 4 Richtlinie war es ja auch so, da gab es auch noch Ausnahmeregelungen für Restbestände.
 
 Mfg Flo
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