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Alt 05.12.2007, 11:22   #19
LSirion
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Registriert seit: 10.04.2006
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Pfeil

Die neue Anschluss-Garantie wird wohl ähnlich wie bei Subaru geregelt sein.

Da gibt es eine tolle Liste :

http://www.subaru.de/flyer_anschlussgarantie.pdf

Rechts die Garantieausschlüsse sind schon sehr interessant ...

GARANTIEAUSSCHLÜSSE:
Ansprüche auf Rücknahme, Minderung oder auf Ersatz eines unmittelbaren oder
mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Sämtliche Folgeschäden, wie z. B. Nichtnutzbarkeit des Wagens, Abschleppen,
Ersatz- oder Mietwagen, Beschädigung von Waren, gewerbliche Verluste,
Zeitausfall, Telefonkosten oder jegliche andere persönliche oder finanzielle
Unannehmlichkeiten.
Eigenverschulden
Korrosionsschäden am Auspuffsystem
Innenausstattung, Polsterung und Verglasung
Lack- und Karosserieschäden
Ausrichtung und Korrektur von Karosserieteilen wie z. B. Stoßstangen, Türen,
Scheiben usw.
Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. Türen, Fenster oder Schiebedächer
Verunreinigungen im Kraftstoffsystem
Reifen und Felgen (z. B. Korrosion an Felgen)
Glas, Gehäuse und Leuchtmittel von Scheinwerfern, Rück-, Innen-, Brems-, und
Blinkleuchten
Ersatz von Radio-, Sound-, Navigations- oder Entertainment-Systemen
(Reparaturen sind von der Garantie abgedeckt)
Verschleißteile wie z. B. Zündkerzen, Keilriemen, Luftfiltereinsatz, Kraftstofffilter,
Ölfilter, Kupplungsscheiben, Glühkerzen, Dieselpartikelfilter, Stoßdämpfer,
Bremstrommeln, Scheibenwischerblätter, Sicherungen, Bremsbeläge,
Bremsklötze und Bremsscheiben, Batterien sowie sämtliche Öle und
Flüssigkeiten
Einstellungen, Reinigungsarbeiten, Polierungen, Nachversiegelungen,
Diagnosen und Kontrollen
Natürlicher Verschleiß, normale Abnutzung sowie sämtliche Geräusche und
Schwingungen, die keine Auswirkung auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit
des Fahrzeuges haben.
Schäden, die bereits durch andere Garantien oder Garantieversicherungen
abgedeckt sind.
Alle Schäden, die durch
äußere Einwirkungen oder gegen den Wagen schlagende Gegenstände (wie
Steine, Gras oder Laub, Schlamm oder sonstiger Schmutz)
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Betriebsgefährdungen, Unfall oder
Fahrlässigkeit
unsachgemäße Durchführung von Reparaturen und Wartungsarbeiten
unsachgemäße Behandlung der Fahrzeugs
unsachgemäße Installation eines Ersatz- oder Zubehörteils
Einbau oder Verwendung von Teilen und Flüssigkeiten (wie z. B. Öle und
Kraftstoffe, Bio-Diesel, Bio-Ethanol usw.), die nicht durch SUBARU
Deutschland freigegeben wurden,
entstanden sind.
Die Garantie erlischt für das gesamte Fahrzeug,
wenn die Fahrgestell-, Motor- oder Getriebenummer verändert wurde oder nicht
zu lesen ist.
wenn das Garantie- und Kundendienstheft manipuliert wurde oder bei der
Anmeldung von Garantieansprüchen die ordnungsgemäße Durchführung der
Servicearbeiten nicht nachgewiesen werden kann.
wenn das Fahrzeug zum Totalschaden erklärt oder zu Verschrottungszwecken
verkauft wurde.
wenn der Kilometerstand oder Wegstreckenzähler verändert oder manipuliert
wurde.
wenn das Fahrzeug zu Renn- oder Wettbewerbszwecken benutzt wird bzw.
wurde oder bei sonstigem nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch.
wenn der Wagen technisch verändert wurde (z. B. durch Tuning).
wenn die vorgegebenen Leistungsmerkmale wie Beladung, Motorleistung,
Geschwindigkeit oder Drehzahl überschritten werden.

Man sieht, dass Subaru die Sache schon sehr genau eingrenzt.

"Da klappert was", "da ist Wasser im Scheinwerfer", "der Auspuff ist nach 3 Jahren und 1 Monat durch", "die Sitzbezüge sind durch" ...
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