Es müsste aber dem KBA mitgeteilt werden, weil wer dieser Überprüfung nicht nachgeht, wird wiederholt vom KBA angeschrieben, wie auch im Brief zu lesen.....
Zitat:
Sollten Sie Ihr Fahrzeug inzwischen verkauft oder außer Betrieb gesetzt haben, füllen Sie bitte beiliegende Rückantwortpostkarte aus und senden diese an unser Haus zurück, damit Sie nicht wiederholt aufgefordert werden, Ihr Fahrzeug zur Überprüfung bei einer Vertragswerkstatt vorzuführen.
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Manu