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Alt 18.12.2007, 17:18   #1
potzblitz
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Standard Versucht Daihatsu Deutschland EU-Recht zu unterlaufen?

Habe einen Daihatsu aus den Niederlanden. Mein Händler sagt, er müsse bei jeder Garantieleistung bei Daihatsu-Deutschland nachfragen. Da wird beim Garantieheft nach jedem formalen Fehler gesucht, um keine Garantieleistung erbringen zu müssen. Kein schönes Beispiel wie Verbraucher bei Wahrnehmung ihrer Rechte demotiviert werden. Denn die Garantieleistung müssen sie letztendlich doch erbringen, auch wenn man einen Rechtsanwalt einschalten muss. War wohl mein erster und letzter Daihatsu. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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