Thema: Tacho
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Alt 30.12.2007, 10:49   #16
Markus.W
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Ein Tacho darf bauartbedingt per Gesetz nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
Bei der Tacho-Voreilung sieht es so aus:
Ist der Wagen vor dem 1. 1. 91 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Heißt: Bei einem Tacho bis 250 ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt. Noch großzügiger messen Fahrzeuge, die nach dem 1. 1. 91 erstmals zugelassen wurden: maximale Abweichung zehn Prozent plus 4 km/h. Bei gefahrenen 130 protzt dann das Display mit 147 Kilometern.
So, und jetzt dürfte allen klar sein, warum auch der kleinste und langsamste Wagen einen Tacho hat, der weit über das Vermögen des jeweiligen Fahrzeugs hinaus geht. Der Hersteller erkauft sich damit mehr Toleranz und muß die Geräte nicht so präzise fertigen!
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Markus
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