Ich weiss ja nicht, wie das bei der GEZ ist, aber in der Schweiz muss man beweisen können, dass eine Forderung zu recht besteht, wenn man diese Zwangsvollstrecken will.
Und wenn der Staat etwas will, dann kann man eine entsprechende Verfügung verlangen.
Ist man mit dieser nicht einverstanden, kann man sie anfechten. Erst dann gibts ein Gerichtsurteil. Dies erst ist dann ein definitiver Rechtsöffnungstitel, mit dem man zur Zahlung gezwungen werden kann.
Gibt es denn für die GEZ gar nichts damit vergleichbares?
Zudem müsste die GEZ doch beweisen, dass ein Gerät empfangsbereit ist, und nicht umgekehrt... Die GEZ will ja für sich aus dem Empfangsbereiten Gerät Rechte ableiten. Also müsste sie auch beweisen, dass ein Gerät tatsächlich empfangsbereit ist. Zumindest im Zweifelsfall.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:  Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
Geändert von bluedog (02.01.2008 um 21:15 Uhr)
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