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Alt 19.01.2008, 17:19   #4
Rainer
Gast
 
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Es ist nicht zwingend "erforderlich" dass du einen Verzug an der Lenkung merken mußt. Was ich meine ist dass die beiden längsträger, in dem Fall besonders der auf der Beifahrerseite vermutlich nach oben oder unten gebogen. Was bedeutet das du niemals die Spalten hinbekommst und vermutlich würde dich der TÜV nicht durch die Prüfung lassen damit.
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