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Alt 23.01.2008, 17:30   #4
MaDDoGSlim
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Fahrzeug einbehalten iss nich - selbst die Polizei sagt Dir nach einem Unfall, daß das Fahrzeug nicht verkehrsicher ist bzw. gibt es Dir sogar schriftlich. Wenn Du dann trotzdem damit wegfährst und erwischt wirst - Punkte, Führerschein....das Übliche.

Einbehalten/Einziehen des Fahrzeugschlüssels kenne ich nur von start alkoholisierten Alleinfahrern u.Ä., da von diesen Fahrzeugführern ja eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Bei ATU immer den Kostenvoranschlag ausdrucken lassen und mitnehmen!!! Dieser ist bei unverbindlichen zwar nicht bindend - aber in § 650 BGB steht, daß der tatsächliche Preis den Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschreiten soll (als Richtschnur gelten 15-20%).

Besser wäre ein Angebot oder verbindlichen Kostenvoranschlag, daß ist bindend;-)


Ähnliches kenne ich auch von anderen Werkstatt-/ Reifenketten:
Nee die Reifen passen nicht auf ihhre Felgen, die sie da mitgebracht haben!
Und schaut man dann auf die verkauften - gleiche Dimension, Breite etc.
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Die Zeit ist nicht mehr fern, wo ein Toaster intelligenter sein wird, als manches Familienmitglied.

Eilli Wagenbach

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