Guten Abend @ all,
War heute mal beim TÜV und habe da einen Prüfer speziell auf diese Passage:
Zitat:
Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt.
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in meinem Felgengutachten angesprochen.
Und natürlich habe ja garnichts anderes erwartet

, will er wenn "Er" die RadReifen-Kombination eintragen tut natürlich diesen Nachweis sehen.
Er konnte mir natürlich auch direkt ne Firma hier in Düsseldorf nennen, die das für Schlappe 50 Teuronen machen

!!!
Auf diese tolle Nachricht ist mir plötzlich eingefallen, das es bei Daihatsu im Orginal-Zubehör ja auch 17 Zöller mit den 205/40 Reifen gibt und habe mal bei DD angerufen. Der freundliche Herr hat mir dann direkt per E-Mail das Gutachten der 7x17 Dai-Felgen (Rial) zugeschickt und siehe da, in dem steht nichts von einem Nachweis der Tachogenauigkeit unter den Auflagen!
Also werde ich mal nächste Woche wenn ich die "Schluppis" drauf habe dann mit den beiden Gutachten zu einem anderen Prüfer gehen und es mal probieren!